Nulltarif* – Was bedeutet das bei HörgerĂ€ten?
ZunĂ€chst gilt es den Begriff Nulltarif* zu prĂ€zisieren, damit kein falscher Eindruck bezĂŒglich GĂŒte und QualitĂ€t entsteht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in ihren VersorgungsvertrĂ€gen fĂŒr ihre Versicherten und mit den Leistungserbringern, dem Hörakustiker festgelegt, dass es eine technische Grundversorgung von HörgerĂ€ten gibt. Diese bedĂŒrfen keiner Eigenbeteiligung des Kunden und die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro HörgerĂ€t darf nicht ĂŒberschritten werden. Da sich “KassengerĂ€t” nicht so charmant anhört, nutzen wir den aus der Brillenbranche bereits lange genutzten Begriff “Nulltarif*” HörgerĂ€te oder Basisversorgung.
HörgerĂ€te zum Nulltarif* – Krankenkassen definieren Mindestanforderungen
Die Krankenkassen haben in diesem Zusammenhang auch die technischen Mindestanforderungen an Nulltarif* HörgerĂ€te festgelegt. So muss ein HörgerĂ€t zum Nulltarif* heute zwei verschiedene Mikrofone1, vier unterschiedliche KanĂ€le, drei Hörprogramme, eine StörschallunterdrĂŒckung und eine RĂŒckkopplungsunterdrĂŒckung (unterbindet lĂ€stiges Pfeifen) besitzen. Mit diesen technischen Features ist eine gute Basis fĂŒr eine Grundversorgung gelegt, die dem TrĂ€ger entsprechende Hörerfolge in unterschiedlichen Situationen sichert. Je anspruchsvoller der Höralltag ist, desto mehr schwierige Situationen hat ein HörgerĂ€t zu verarbeiten. Bei der BewĂ€ltigung dienen hier oftmals kleine Helferlein, die ein noch besseres VerhĂ€ltnis von Stör- und Nutzschall bewirken oder ein noch differenzierteres Erfassen unterschiedlicher Signale ermöglichen. Ăhnlich einer Zubehörliste beim Autokauf, kann auch der HörgerĂ€tetrĂ€ger die Funktionen seines zuzahlungsfreien* HörgerĂ€tes je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten erweitern.
Nulltarif* – Auswahl der HörgerĂ€te entscheidend
NatĂŒrlich ist auch die Auswahl und AktualitĂ€t der HörgerĂ€te ohne* Zuzahlung entscheiÂdend, die der Hörakustiker anbietet. Oftmals werden gerade im Basissegment veraltete, kosmetisch unattraktive GerĂ€te angeboten, um den Kunden zu einer Zuzahlung zu verleiten. Wir von OHRpheus empfinden diese Vorgehensweise als unseriös und unlauter. Deshalb haben wir uns entschlossen, unsere Nulltarif* HörgerĂ€te auch teilweise mit unserem Firmennamen auszustatten. Dies soll ein klares Bekenntnis zur QualitĂ€t und AktualitĂ€t des Produktes symbolisieren. Ebenso ist es uns wichtig, alle Bauformen anzubieten: Neben dem Hinter-dem-Ohr-HörgerĂ€t auch ein Im-Ohr-HörgerĂ€t zum Nulltarif*. Das Angebot einer guten Basisversorgung stellt die Grundlage fĂŒr ein kompetentes FachgeschĂ€ft sowohl aus Kundensicht, als auch aus Sicht der KrankenÂkasse dar. Jeder zufriedene Kunde, der ein HörgerĂ€t zum Nulltarif* trĂ€gt, ist ein positiver MeiÂnungsbildner zum imÂmer noch stigmatisierten Thema “HörgerĂ€t”.
Nulltarif* HörgerÀte aktuell
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Hier gibts noch mehr Infos zu HörgerÀten ohne* Zuzahlung bei OHRpheus lite
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