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Was leisten Hörgeräte zum Nulltarif* für € 0,-*?

Nulltarif* – Was bedeutet das bei Hörgeräten?

Zunächst gilt es den Begriff Nulltarif* zu präzisieren, damit kein falscher Eindruck bezüglich Güte und Qualität entsteht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in ihren Versorgungsverträgen für ihre Versicherten und mit den Leistungserbringern, dem Hörakustiker festgelegt, dass es eine technische Grundversorgung von Hörgeräten gibt. Diese bedürfen keiner Eigenbeteiligung des Kunden und die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät darf nicht überschritten werden. Da sich “Kassengerät” nicht so charmant anhört, nutzen wir den aus der Brillenbranche bereits lange genutzten Begriff “Nulltarif*” Hörgeräte oder Basisversorgung.

Hörgeräte zum Nulltarif* – Krankenkassen definieren Mindestanforderungen

Die Krankenkassen haben in diesem Zusammenhang auch die technischen Mindestanforderungen an Nulltarif* Hörgeräte festgelegt. So muss ein Hörgerät zum Nulltarif* heute zwei verschiedene Mikrofone1, vier unterschiedliche Kanäle, drei Hörprogramme, eine Störschallunterdrückung und eine Rückkopplungsunterdrückung (unterbindet lästiges Pfeifen) besitzen. Mit diesen technischen Features ist eine gute Basis für eine Grundversorgung gelegt, die dem Träger entsprechende Hörerfolge in unterschiedlichen Situationen sichert. Je anspruchsvoller der Höralltag ist, desto mehr schwierige Situationen hat ein Hörgerät zu verarbeiten. Bei der Bewältigung dienen hier oftmals kleine Helferlein, die ein noch besseres Verhältnis von Stör- und Nutzschall bewirken oder ein noch differenzierteres Erfassen unterschiedlicher Signale ermöglichen. Ähnlich einer Zubehörliste beim Autokauf, kann auch der Hörgeräteträger die Funktionen seines zuzahlungsfreien* Hörgerätes je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten erweitern.

Nulltarif* – Auswahl der Hörgeräte entscheidend

Natürlich ist auch die Auswahl und Aktualität der Hörgeräte ohne* Zuzahlung entschei­dend, die der Hörakustiker anbietet. Oftmals werden gerade im Basissegment veraltete, kosmetisch unattraktive Geräte angeboten, um den Kunden zu einer Zuzahlung zu verleiten. Wir von OHRpheus empfinden diese Vorgehensweise als unseriös und unlauter. Deshalb haben wir uns entschlossen, unsere Nulltarif* Hörgeräte auch teilweise mit unserem Firmennamen auszustatten. Dies soll ein klares Bekenntnis zur Qualität und Aktualität des Produktes symbolisieren. Ebenso ist es uns wichtig, alle Bauformen anzubieten: Neben dem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät auch ein Im-Ohr-Hörgerät zum Nulltarif*. Das Angebot einer guten Basisversorgung stellt die Grundlage für ein kompetentes Fachgeschäft sowohl aus Kundensicht, als auch aus Sicht der Kranken­kasse dar. Jeder zufriedene Kunde, der ein Hörgerät zum Nulltarif* trägt, ist ein positiver Mei­nungsbildner zum im­mer noch stigmatisierten Thema “Hörgerät”.

Nulltarif* Hörgeräte aktuell
Sehen Sie hier unsere Ratgeberserie zum Thema “Gutes Hören”

Hier gibts noch mehr Infos zu Hörgeräten ohne* Zuzahlung bei OHRpheus lite

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